Dezember 312016
 

Praktisches TelemarketingCGT berichtet von einem transzendenten Urteil für alle Tarifverhandlungen, das die alleinige Forderung dieser Organisation in Bezug auf die Contact-Center-Vereinbarung begründet.

Vor mehr als zwei Jahren hat CGT die Gültigkeit der Telemarketing-Vereinbarung angeprangert. Eine Vereinbarung mit einer Gültigkeit von 5 Jahre her und was aus unserer Sicht Telemarketing-Beschäftigte zur Prekarität verurteilte. Es war an der Zeit, eine neue Vereinbarung auszuhandeln und unsere Arbeitsbedingungen zu ändern.

Obwohl nach der CGT-Beschwerde mit den Verhandlungen über die neue Vereinbarung begonnen wurde, akzeptierte das Arbeitsministerium unsere Beschwerde nicht als gültig. Das Arbeitsministerium erklärte, dass die Zustimmung der Mehrheit der Gewerkschaften vorliegen müsse, um mit den Verhandlungen über die neue Vereinbarung beginnen zu können, Ich werde der Beschwerde von CGT nicht trauen, eine Gewerkschaft mit ausreichender Repräsentativität dafür.

In diesem Satz des Plenums der Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs (Satz Nr.. 1035/2016) nennt uns den Grund und erklärt die Gültigkeit der von der CGT geförderten Kündigung des II. Contact Center-Tarifvertrags 28 Oktober 2014. Darüber hinaus werden die angefochtenen Verwaltungsbeschlüsse aufgehoben, von 5 November 2014 (Generaldirektion für Arbeitsbeziehungen) ich von 16 Dezember von 2014 (Ministerium für Beschäftigung und soziale Sicherheit, Generaldirektion Ressourcen) die das Recht der CGT darauf anerkennt, dass das Ministerium für Beschäftigung und soziale Sicherheit ihr Kündigungsschreiben zum II. Contact Center-Tarifvertrag registriert.

Der Satz macht deutlich, dass „eine Beschränkung der Möglichkeit der Kündigung eines gemäß Titel III des ET ausgehandelten Tarifvertrags auf diejenigen, die ihn unterzeichnet haben, nicht mit seiner regulatorischen und allgemeinen Wirksamkeit vereinbar wäre.“ (Kunst. 82.3 UND) und könnte sogar Probleme hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Vereinigungsfreiheit aufwerfen (Kunst. 28.1 CE).”

Es wird auch ausführlich betont, dass „der Unionspluralismus indirekt untergraben wird, wenn eine Handlungseinheit für einen Akt vorgeschrieben wird, dessen Wirkungen nicht unmittelbar normativ sind und dessen Tragweite durch die Zustimmung zu dem genannten Sachverhalt bedingt sein kann.“. In Summe: Nur wenn die rechtlichen Bedingungen eindeutig sind, sollten wir die Legitimität, das Abkommen zu kündigen, auf diejenigen beschränken, die über die volle Legitimität zum Verhandeln verfügen. Und die regulatorischen Prognosen, Sie sind in dieser Richtung keineswegs eindeutig, sondern führen eher zum gegenteiligen Ergebnis.“

CGT begrüßt dieses allein gegen das Arbeitsministerium gefällte Urteil, der Arbeitgeber und die übrigen Gewerkschaften, die zur Aushandlung dieser Vereinbarung berechtigt sind, Er erinnert sich, dass keiner dieser Forderung nachkam. Dieses Urteil dient nur dazu, die Rechte der Arbeitnehmer jetzt und in Zukunft zu verbessern, da die CGT alle ihre Rechte nutzen wird, um sie zu verteidigen, Schande, wen auch immer du pesi.

CGT – Föderaler Sektor für Telemarketing
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Der Satz:
http://cgt.org.es/sites/default/files/Sentencia-Tribunal-Supremo-Denuncia-Convenio_0.pdf

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